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ArbG Villingen-Schwenningen, 18.08.2020 - 3 Ca 99/20 |
Verfahrensgang
- ArbG Villingen-Schwenningen, 18.08.2020 - 3 Ca 99/20
- LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
Wird zitiert von ...
- LAG Baden-Württemberg, 17.05.2021 - 10 Sa 49/20
Benachteiligung wegen Schwerbehinderung - pfändbare Entschädigung - Höhe - …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 18. August 2020 - 3 Ca 99/20 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:.Das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 18. August 2020, zugestellt am 9. September 2020, Az.: 3 Ca 99/20, wird abgeändert.
Die Beklagte/ Berufungsklägerin wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 18. August 2020 - 3 Ca 99/20 - verurteilt,.
Die Beklagte/Berufungsklägerin wird unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 18. August 2020 - 3 Ca 99/20 - verurteilt, an den als Insolvenzverwalter/Treuhänder im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Klägers/Berufungsbeklagten beim Amtsgericht Rottweil - 5 IK 129/19 - eingesetzten Rechtsanwalt G. 10.289,76 Euro nebst Zinsen i. H. v. fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit 31. März 2020 zu bezahlen.